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Kann ein Privatversicherter in ein Pflegeheim nach Ungarn oder Tschechien umziehen?

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Eine häufig gestellt Frage 

Viele tschechische Pflegeheime nehmen Privatversicherte Seniorinnen und Senioren nicht auf. Der Grund dürfte in der im Vergleich zu Kassenpatienten abweichenden Abrechnungspraxis liegen.

Erfahrene Anbieter dagegen nehmen neben den gesetzlich Versicherten auch Privatversicherte auf. Nachstehend haben wir dazu die wichtigsten Punkte zusammengestellt.   

Als privatversicherte Person in ein Pflegeheim nach Tschechien:  

1. Bleibt die Krankenkasse im Heimatland bestehen?

Ja, in der Regel bleibt die private Krankenversicherung im Heimatland bestehen, wenn ein Umzug in ein Pflegeheim nach Tschechien erfolgt. Die Krankenversicherung im Heimatland bleibt weiterhin bestehen. Wir empfehlen vor dem Umzug mit der privaten Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und den Umzug anzukündigen.

Pflegeheim und Krankenversicherung: Die meisten Policen sind so gestaltet, dass die  private Krankenversicherung auch in Tschechien weiterhin für notwendige medizinische Behandlungen aufkommt, wenn diese in Tschechien erforderlich sind.

Pflegeversicherung: Für Pflegeleistungen im Pflegeheim gelten möglicherweise andere Regelungen. Abhängig von der Versicherungspolice ist zu klären welche Pflege-Kosten die Heimatkrankenversicherung / Heimatpflegeversicherung bei einem Aufenthalt in Tschechien übernimmt. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass ein Anspruch auf Zahlung des Pflegegeldes für die sogenannte selbstbeschaffte Pflege entsprechend des Pflegegrades besteht. Das Pflegegeld wir in diesem Fall monatlich auf ein Konto des Versicherten überwiesen.  

2. Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?

Wenn ein Umzug in ein Pflegeheim nach Tschechien ansteht, sind die folgenden Punkte abzuklären:

  • Pflegebedürftigkeit: Um Anspruch auf das Pflegegeld zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht. Soweit kein Pflegegrad in Deutschland beantragt wurde, kann dieser auch vor Ort im Pflegeheim in Tschechien beantragt werden. In diesem Fall wird der Medizinische Dienst die Einstufung im Pflegeheim in Tschechien vornehmen.
  • Weitere Zahlungen: In einigen Fällen haben Privatversicherte eine Zusatzkrankenversicherung, die eventuell Kosten für Pflege und ggfls. auch Aufenthalt übernimmt. Prüfen Sie Ihre Unterlagen ob eine solche Zusatzversicherung besteht und setzen sich dann mit einem Berater dieser Gesellschaft in Verbindung.

3. Wer bezahlt Arztvisiten, Krankenhausaufenthalt und Medikamente?

  • Krankenhausaufenthalt: Privatversicherte Personen entrichten die Kosten für die Gesundheitsfürsorge in Tschechien wie im Heimatland. D.h. der Versicherte erhält z.B. vom Krankenhaus die Kostenrechnung und hat diese zu bezahlen. Die Rechnung reicht er dann zur Erstattung seiner privaten Krankenversicherung ein.
  • Taschengeldkonto: Üblicherweise statten Privatversicherte ihr Taschengeldkonto etwas üppiger aus, um im Bedarfsfalle die Kosten der Leistungserbringer in Tschechien zeitnah bezahlen zu können.

Privatkrankenversicherte verursachen also einen etwas höheren Verwaltungsaufwand für die Pflegeheime in Tschechien. Kompetente Einrichtungen sind aber auf die entsprechende Administration vorbereitet.
Die Domizile von SeniorPalace bieten allesamt die Möglichkeit des Aufenthaltes auch für die Gruppe der Privatversicherten.   

© Artur Frank


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